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Hintergrundwissen Arbeitssicherheit
Sind Sie sicher? Arbeitssicherheit ganzheitlich denken

“Unter Arbeitssicherheit versteht man alle Vorkehrungen, die den Schutz des Lebens und der Gesundheit der Menschen bei ihrer beruflichen Tätigkeit zum Ziel haben.”

Doch wer ist eigentlich für die Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb zuständig? Welche Gesetze gilt es zu beachten? Und wie nimmt man eine Gefährdungsbeurteilung vor? Wir haben die wichtigsten Infos in Punkto Arbeitssicherheit für Sie zusammengefasst.

Gesetzliche Grundlagen für den Arbeitsschutz in Österreich

Die Rahmenbedingungen für den Arbeitsschutz in Österreich werden durch EU-Verordnungen geregelt. Dem Arbeitsschutz wird in Österreich aber eine besondere Bedeutung beigemessen, weshalb es in einigen Bereichen eine strengere Gesetzgebung gibt, als von der EU vorgeschrieben.

Das Arbeitnehmer:innenschutzgesetz (ASchG) ist für die Umsetzung der EU-Richtlinien zum Arbeitsschutz zuständig.

Die Nichteinhaltung von Bestimmungen zum Arbeitnehmer:innenschutz kann zu verwaltungsstrafrechtlichen und zivilrechtlichen Konsequenzen führen. Das betrifft Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen gleichermaßen. Die letztliche Verantwortung liegt aber immer beim Arbeitgeber.

Gesetzliche Grundlagen Arbeitssicherheit
Verantwortung Arbeitssicherheit

Wer ist für Arbeitssicherheit verantwortlich?

Pflichten des Arbeitgebers

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz Ihrer Arbeitnehmer in Bezug auf alle Aspekte, die die Arbeit betreffen, zu sorgen. Dazu gehören:

  • Der Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Integrität und Würde des Arbeitnehmers
  • Verhütung arbeitsbedingter Gefahren
  • Unterweisung
  • Bereitstellung einer geeigneten Organisation und der erforderlichen Mittel

Pflichten des Arbeitnehmers

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung zu verwenden und die vorgegebenen Schutzmaßnahmen einzuhalten.

Gefährdungsbeurteilung und das TOP-Prinzip

Laut dem Arbeitnehmer:innenschutzgesetz müssen Gefahren im Arbeitsschutzbereich immer umgehend an ihrem Ursprung beseitigt werden. Ist das nicht ohne weiteres möglich, muss das TOP Prinzip berücksichtigt werden.

TOP steht für Technische, Organisatorische und Personenbezogene Maßnahmen. Falls die Gefährdung am Arbeitsplatz nicht technisch behoben werden kann, folgt eine Überprüfung, ob organisatorische Maßnahmen Abhilfe schaffen können. Ist dadurch ebenfalls die Gefährdung nicht vollständig auszuschließen, muss die persönliche Schutzausrüstung den Anwender schützen.

Gefährdungsbeurteilung
Gesetzliche Grundlagen Arbeitssicherheit
Ihr Helfer in Sachen Arbeitssicherheit

Das Würth Safety Book

Das Würth Safety Book gibt Ihnen einen ganzheitlichen Überblick für den individuellen Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen.

  • Gesetzliche Grundlagen für den Arbeitsschutz
  • Arbeitsschutz in Österreich
  • Gefährungsbeurteilung nach dem TOP-Prinzip
  • Anleitung und Unterstützung für die Durchführung einer Arbeitsplatzevaluierung in Ihrem Unternehmen
  • Tools und Pläne, die Sie bei Arbeitssicherheitsmaßnahmen unterstützen
  • Persönliche Schutzausrüstung als Lebensretter
  • Weiterbildungsmöglichkeiten

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