Industrieunfallverordnung

Industrieunfallverordnung

Information für die Öffentlichkeit gemäß Industrieunfallverordnung

Die WÜRTH Unternehmenszentrale in 3071 Böheimkirchen, Würth Straße 1, ist SEVESO III Betrieb und unterliegt den Bestimmungen des Abschnittes 8a der GewO 1994.

 

Das SEVESO-Recht bezweckt die Verhütung von schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen und die Begrenzung der Unfallfolgen für Mensch und Umwelt, um ein hohes Schutzniveau zu gewährleisten.

Quelle: https://www.wko.at/service/umwelt-energie/Industrieunfallrecht.html

1976 gab es einen Unfall in einer Chemiefabrik 20 km nördlich von Mailand. Ursache war die Überhitzung eines Reaktionsbehälters zur Herstellung eines Desinfektionsmittels. Dioxin wurde in größeren Mengen freigesetzt, 4 Ortschaften, darunter Seveso, und rund 1800 ha wurden verseucht.

1982 wird die erste SEVESO-Richtlinie zur Vermeidung von Industrieunfällen beschlossen

1996 tritt die SEVESO II Richtlinie in Kraft

2015 werden zusätzliche Stoffe, unter anderem Aerosolpackungen in die SEVESO III Richtlinie aufgenommen.

Aufgrund der in der Logistikzentrale Böheimkirchen gelagerten Menge von derzeit rund 350.000 Stück Aerosolpackungen (früher „Druckgaspackungen“ oder „Spraydosen“) ist der Standort als „gefahrengeneigter Betrieb“ im Sinne der Industrieunfallverordnung („SEVESO III Richtlinie“, EU-Recht) einzustufen. Der Standort steht unter einer strengen und genauen Kontrolle durch Experten einer Spezialabteilung der NÖ Landesregierung.

Die Aerosolpackungen werden in eigens genehmigten Bereichen gelagert, ebenso die brennbaren Flüssigkeiten. Die beiden Bereiche sind eigene Brandabschnitte und sind mit einer Brandmeldeanlage und Sprinkleranlage ausgestattet.

Am Standort Böheimkirchen erfolgt keine Produktion oder Ab/Umfüllung der Waren, sondern ausschließlich Anlieferung, Lagerung und der Versand von fertigen Handelsartikeln. Dennoch sind Brände und Explosionen durch Treibgase oder Alkohole auf dem Betriebsgelände nicht gänzlich auszuschließen.

Im Sinne der Störfallinformationsverordnung sind wir verpflichtet, die Öffentlichkeit über die Gefahren und Auswirkungen von Unfällen und über notwendige Maßnahmen im Falle eines schweren Unfalls zu informieren und diese Informationen ständig im Internet zugänglich zu machen.

Mögliche Auswirkungen und Folgen von Störfällen auf die Umgebung:

Stofffreisetzung im Brandfall
Bei einem Brand besteht Gefahr durch die Emission von Stickoxiden oder anderen Giftstoffen wie Kohlenmonoxid, Kohlendioxid oder andere durch Verbrennung entstehende Stoffe bzw. Stoffgemische.

Im Fall einer Explosion
Die Auswirkung einer hypothetischen Explosion ist aufgrund der Distanz zu benachbarten Bauten und der vorgelagerten Gebäude der Würth Handelsges.m.b.H. gering.

Durch umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen wurden alle möglichen Risiken weitestgehend minimiert, so dass nach menschlichem Ermessen ein Störfall mit erheblichen Auswirkungen auf die Nachbarschaft nahezu ausgeschlossen werden kann.

 

  • Technischer Brandschutz: Aerosolpackungen und brennbaren Flüssigkeiten werden in eigenen, genehmigungspflichtigen Bereichen gelagert. Diese sind durch Brandabschnitte gesichert und mit Brandmeldeanlage, Sprinkleranlage, Rauchmelder und Flammenmelder ausgestattet.
  • Schaumlöschanlage für brennbare Flüssigkeiten und Aerosole
  • Not-Aus-System für Fördertechnikanlagen
  • Explosionsschutzzonen mit technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Verhinderung von Explosionen
  • Überwachungssysteme mit Gasdetektoren
  • Periodische Überwachung, Wartung und Prüfung der Sicherheitseinrichtungen
  • Bedienung und Überwachung relevanter Anlagen ausschließlich durch Fachpersonal
  • Klare Regelungen zur Evakuierung von Personen im Unternehmen und der Umgebung
  • Etabliertes Sicherheitsmanagementsystems
  • Interner Notfallplan regelt den Ablauf im Störfall
  • Aktive Zusammenarbeit mit zuständigen Behörden

Sollte dennoch durch technische Defekte, menschliches Versagen oder nicht absehbare Naturereignisse ein Not- oder Störfall eintreten, beachten sie bitte folgende Hinweise:

 

  • Bei Not- oder Störfällen werden Sie durch die Einsatzkräfte alarmiert
  • Suchen Sie ein Gebäude auf, schließen Sie die Fenster und schalten Sie die Lüftung aus
  • Helfen sie Kindern und gebrechlichen Personen ein Gebäude aufzusuchen
  • Halten Sie sich vom Würth Betriebsgelände fern
  • Achten Sie auf Warndurchsagen, Informationen oder Weisungen der Einsatzkräfte
  • Entwarnung erfolgt ausschließlich durch Einsatzkräfte der Feuerwehr oder Polizei
Ihre Ansprechpartner bei Würth
Geschäftsführer Ing. Alfred WurmbrandTel.: +43 50 8242 2300
Sicherheitsmanagementbeauftragter Bernd KubingerTel.: +43 50 8242 2471
Sicherheitsfachkraft und Brandschutzbeauftragter Dr. Jürgen LuegerTel.: +43 664 8458226
VerwaltungTel.: +43 50 8242 0

Informationen zur Umsetzung des Sicherheitskonzepts der Würth Handelsges.m.b.H. erhalten Sie durch die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten, Gewerbereferat, Am Bischofteich 1, 3100 St. Pölten, Tel.: 02742-9025-0, mail: post.bhpl@noel.gv.at