Prüfservice Hebetechnik

Prüfservice für Hebeketten

Folgender Ablauf steht Ihnen zur Verfügung:

Bitte beachten Sie die allgemeinen Normen und Richtlinien:

Anschlagketten

Vor Benutzung sind Anschlagketten vom Verwender auf augenfällige Mängel zu kontrollieren. Eine wiederkehrende Prüfung der Anschlagmittel für das Heben von Lasten sind gemäß §8 (13) AMVO mindestens einmal jährlich, spätestens jedoch nach 15 Monaten von einem fachkundigen Prüfer vorzunehmen. Bei schweren Einsatzbedingungen verkürzen sich die Abstände zusätzlich.
Anschlagketten die häufig der maximalen Belastung, chemischen Einflüssen oder enormer Hitze ausgesetzt sind, müssen mindestens alle 6 Monate überprüft werden. Die Sicherheit des Anschlagmittels kann durch außergewöhnliche Ereignisse, wie z.B. Lastabsturz, Kollision, etc. beeinflusst werden. Mit Hilfe einer korrekt durchgeführten Anschlagmittel-Prüfung gemäß §9. (1) AMVO können schädliche Einwirkungen festgestellt werden.
Jedes zweite Jahr, sofern nicht kürzere Zeiträume vorgeschrieben sind, ist laut ÖNORM M 9611 eine Belastungsprüfung mit dem 2-fachen Wert der Tragfähigkeit durchzuführen. Die Prüfung kann bis zu 15 t mobil erfolgen und bis maximal 30 t wird stationär geprüft. Bei der Kettenlängen besteht keine Einschränkung, die Möglichkeit des Verkürzens besteht.

Zurrketten und Rastlastspanner

Folgende Benutzerhinweise sind für Zurrketten gemäß EN 12195-3 zu beachten:

Zurrmittel sind vor und nach jeder Benutzung vom Verwender auf augenfällige Mängel zu kontrollieren. Darüber hinaus müssen Zurrmittel gemäß §8 (13) AMVO mindestens einmal jährlich (spätestens nach 15 Monaten), durch einen Fachkundigen einer Überprüfung unterzogen werden.
Die Prüfung sollte je nach Einsatzbedingungen in regelmäßigen Abständen erfolgen.

Jedes zweite Jahr, sofern nicht kürzere Zeiträume vorgeschrieben sind, ist gemäß EN 12195-3 eine Belastungsprüfung mit dem 1,25-fachen Wert der Zurrkraft durchzuführen. Die Prüfung kann bis zu 15 t mobil erfolgen und bis maximal 30 t wird stationär geprüft. Bei der Kettenlängen besteht keine Einschränkung, die Möglichkeit des Verkürzens besteht. Wiederkehrende Prüfungen werden nach AMVO §8(13) geregelt.

Wir überprüfen für Sie gerne folgende Produkte:

  • Anschlagketten
  • Seile
  • Zurrketten
  • Kettenzüge
  • Seilwinden
  • Greifzüge
  • Textiles (Rundschlingen / Hebebänder/ Zurrgurte)
  • Traversen
  • Coil-Haken
  • Sondergreifer
  • Leitern & Tritte
  • Regale
  • Hubwagen (keine elektrischen)
  • Hydraulik (Handpumpe / Fußpumpe / Zylinder / Spreizer für die Rettungseinsätze der Feuerwehr)
  • Magnete

Wenn sie ihr Produkt nicht finden, kontaktieren Sie uns gerne.
Wir geben Ihnen Bescheid, ob die Überprüfung von uns durchgeführt werden kann.