Willkommen bei Würth Österreich Nur für Gewerbetreibende  

Soforthilfe bei Reparaturen an Rohrsystemen

Sie benötigen kurzfristig Mietwerkzeug für ein Rohrsystem, um eine Reparatur an einer bestehenden Kundenanlage durchzuführen? Füllen Sie einfach das Anfrageformular aus und senden Sie es ab. Wir bestätigen Ihre Bestellung per E-Mail und kümmern uns um die weitere Zustellung des Mietwerkzeugs.

Noch kein Würth-Kunde?

Registrieren Sie sich bitte zunächst im Online-Shop. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie Ihre persönliche Kundennummer. Mit dieser können Sie anschließend das Formular für die Mietwerkzeug-Anfrage ausfüllen.

Produkte

Koffer 1

Umfang

Preis: 34,-/Tag

  • PRINETO KSZ, Handwerkzeug mit Zubehör
  • Alle Rohrarten + FBH Dim. 12 - 20
Koffer 2

Umfang

Preis: 45,-/Tag

  • PRINETO AKA+AKSZ, Elektrisches Werkzeug mit Zubehör
  • Alle Rohrarten einschl. FBH, Dim. 16-32
Koffer 3

Umfang

Preis: 34,-/Tag

  • Zubehörkoffer für große Dimensionen
  • Stabil, Dim. 40-63
Koffer 4

Umfang

Preis: 30,-/Tag

  • PRINETO Akku-Schiebezange ASZ 2
  • Nur Pressmaschine: wird in Zusammenhang mit LWZ3 benötigt

Jetzt anfragen:

 

 

Mietvertragsbedingungen

  • Geltungsbereich / Mieter: Diese Mietbedingungen gelten ausschließlich für Mietverträge mit Unternehmern im Sinn des Unternehmensgesetzbuchs (UGB), die die Mietwerkzeuge im Rahmen ihres Unternehmens mieten. Eine Vermietung an Verbraucher im Sinne des KSchG erfolgt nicht.
  • Vertragsgegenstand sind die vom Mieter in der Bestellung ausgewählten PRINETO Spezialwerkzeuge einschließlich des bei Übergabe dokumentierten Zubehörs.
  • Der Mietvertrag beginnt mit Annahme der Bestellung durch Würth und endet mit der Rückgabe der Mietwerkzeuge. Die Annahme der Bestellung wird nach Prüfung der tatsächlichen Verfügbarkeit per E-Mail an den Mieter erklärt.
  • Der Versand der Mietwerkzeuge erfolgt ausschließlich an Adressen innerhalb von Österreich.
  • Der Mieter ist zur Zahlung der in der Bestellung ausgewiesenen Tagesmiete zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer verpflichtet. Die Pflicht zur Mietzahlung beginnt mit dem Tag des Erhalts des Mietwerkzeuges und endet an dem Tag, an dem der Mieter das Mietwerkzeug in einem Würth Shop zurückgibt oder aufgrund eines gewünschten Abholungsauftrags übernommen wird. Für Sams-, Sonn- und Feiertage ist keine Tagesmiete zu bezahlen. Die Mindestmietdauer beträgt 5 Werktage. Maßgeblich für Erhalt, Rückgabe und Übernahme ist jeweils die Dokumentation auf dem Lieferschein, der Rückgabebestätigung oder der Übernahmebestätigung des beauftragten Frachtführers. Bei einem Abholauftrag endet die Mietzeit erst mit der tatsächlichen Übernahme des Mietwerkzeuges durch Würth oder den beauftragten Frachtführer.
  • Der Mieter verpflichtet sich, das Mietwerkzeug pfleglich zu behandeln und die Gebrauchsempfehlungen und Bedienungsanleitungen zu beachten. Das Mietwerkzeug darf ausschließlich bestimmungsgemäß und durch fachlich geeignete, eingewiesene Personen verwendet werden. Veränderungen, Reparaturen oder sonstige Eingriffe am Mietwerkzeug sind nur mit vorheriger Zustimmung von Würth zulässig.
  • Der Mieter verpflichtet sich, das Mietwerkzeug in einem ordnungsgemäßen Zustand und gereinigt zurückzugeben. Fehlbestände werden dem Mieter gemäß der aktuellen Bruttopreisliste belastet. Der Mieter trägt ab dokumentierter Übergabe bis zur dokumentierten Rückgabe bzw. tatsächlichen Übernahme durch Würth oder den beauftragten Frachtführer das Risiko des Verlusts, Diebstahls und der von ihm zu vertretende Beschädigung des Mietwerkzeugs einschließlich Zubehör. Verlust, Diebstahl oder Beschädigungen sind Würth unverzüglich mitzuteilen; bei Diebstahl ist zusätzlich unverzüglich Anzeige bei der zuständigen Behörde zu erstatten und deren Bestätigung Würth vorzulegen. Die Haftung des Mieters umfasst nicht die gewöhnliche, vertragsgemäße Abnutzung.
  • Die Kosten für nachträgliche Reinigungen und aufgrund unsachgemäßer Handhabung erforderliche Reparaturen sind vom Mieter zu tragen und werden gemäß den aktuellen masterSERVICE Preissätzen abgerechnet. Der Mieter hat ferner die aktuell gültige Service- und Handlingspauschale von EUR 13,80 zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu tragen.
  • Der Mieter hat erkennbare Mängel, Fehlbestände oder Funktionsstörungen bei Übernahme unverzüglich, spätestens am folgenden Werktag, Würth mitzuteilen. Bei einem nachweislich bereits bei Übergabe vorhandenen Mangel wird Würth nach eigener Wahl innerhalb angemessener Frist für Abhilfe oder ein Ersatzgerät sorgen. Für Zeiträume, in denen das Mietwerkzeug wegen eines von Würth zu vertretenden Mangels nicht bestimmungsgemäß genutzt werden kann, wird keine Miete verrechnet.
  • Der Mieter darf einem Dritten weder die Mietgeräte weitervermieten noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietwerkzeug einräumen.
  • Der Mieter kann das Mietwerkzeug jederzeit in einem Würth Shop zurückgeben oder einen Abholauftrag anmelden. Ein Abholauftrag ist erst nach Bestätigung durch Würth verbindlich. Der Mieter stellt sicher, dass das Mietwerkzeug einschließlich Zubehör zum bestätigten Termin vollständig und abholbereit bereitsteht. Kosten einer erfolglosen Abholung, die der Mieter zu vertreten hat, können dem Mieter gemäß der bei Bestellung ausgewiesenen bzw. einbezogenen Preisliste verrechnet werden.
  • Bei verspäteter Rückgabe läuft die Mietzahlung bis zur dokumentierten Rückgabe bzw. tatsächlichen Übernahme weiter. Würth ist nach angemessener Nachfrist berechtigt, die Rückgabe zu verlangen und das Mietwerkzeug auf Kosten des Mieters abholen zu lassen, soweit der Mieter die Verzögerung zu vertreten hat.
  • Würth ist berechtigt, den Mietvertrag aus wichtigem Grund vorzeitig zu beenden und die unverzügliche Rückgabe zu verlangen, insbesondere bei Zahlungsverzug, unzulässiger Weitergabe oder sicherheitswidriger bzw. vertragswidriger Verwendung des Mietwerkzeugs.
  • Der Mieter hat die Möglichkeit, über dieses Formular zusätzlich Fittings, Schiebehülsen und weiteres Verbrauchsmaterial zu bestellen. Diese Produkte sind nicht Teil des Mietvertrages; über diese Produkte kommt ein Kaufvertrag zu den aktuellen Preisen (einsehbar im Onlineshop) zustande. Für diesen Kaufvertrag gelten die bei der Bestellung einbezogenen Verkaufsbedingungen von Würth.
  • Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist St. Pölten.